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Leistungen

Die Aufgaben, die ein ambulanter Pflegedienst übernehmen kann, sind so vielfältig wie die Personen, die wir betreuen. Lesen Sie alles über unsere Leistungen und erfahren Sie, wie wir Ihnen im Alltag behilflich sein können.

Informationen

Ab 2017 wird mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit verbunden ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit eingeführt.

Die bisherige Unterscheidung (Pflegestufen) zwischen Pflegebedürftigen mit körperlichen Einschränkungen einerseits und mit kognitiven und psychischen Einschränkungen (insbesondere Demenzkranke) andererseits wird dadurch wegfallen.

Im Zentrum des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs steht der pflegebedürftige Mensch, seine Selbständigkeit und seine Fähigkeiten, unabhängig davon ob er wegen körperlichen, kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen auf die Unterstützung durch Andere angewiesen ist. Dadurch wird die Pflegeversicherung auf eine neue Grundlage gestellt.

Lesen Sie in unseren Informationen, wie sich die neuen Pflegegrade darstellen und was sie bedeuten.

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